12 Monate Gewährleistung
Für uns selbstverständlich
Wir haben Nichts zu verbergen, daher erhalten Sie selbstverständlich ohne WENN & ABER die gesetzlich vorgeschriebene 12 monatige Gewährleistung auf alle von uns durchgeführten Reparaturarbeiten und verbauten Ersatzteile.
Leider kann es nach der Reparatur Ihres Kaffeeautomaten mal vorkommen, dass Ihr Kaffeeautomat erneut seinen Dienst versagt. Dies hängt zwar in der Regel nicht mit den von uns durchgeführten Reparaturen oder verbauten Ersatzteilen zusammen, kann aber in seltenen Fällen doch mal geschehen.
In diesem Fall ist die Reparatur Ihres Kaffeevollautomaten selbstverständlich kostenlos.
Wichtig: Bevor wir Ihr Gerät erneut reparieren prüfen wir, ob der aktuelle Defekt mit den von uns durchgefühter Reparaturarbeiten in Zusammenhang steht. Sollte dies der Fall sein, so haben Sie vollen Garantieanspruch ohne wenn und aber.